Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften zur Beförderung aus den Ortsteilen zu den Kindergärten und Kinderkrippen

Die Gemeinde Obertraubling unterstützt die Bildung von Fahrgemeinschaften zu den Kindergärten und Kinderkrippen im Gemeindegebiet mit einem Zuschuss zu den Fahrtkosten. Grundsätzlich sind hier Entfernungen von über einem Kilometer zuschussfähig. Bezuschusst werden Fahrgemeinschaften mit mindestens 2 Kindern aus unterschiedlichen Familien aus dem gleichen Ortsteil für maximal 10,5 Monate pro Betreuungsjahr.

Der Antrag ist zu Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres, spätestens bis 30.09. zu stellen.

Name Telefon Telefax Zimmer
Blanke, Doris
Sachbearbeiterin
09401/ 9601-23 09401/ 9601-19 15