Corona

Was gilt aktuell in der Kindertagesbetreuung?

Kindertageseinrichtungen sind im Regelbetrieb geöffnet. Der Besuch ist ohne Einschränkungen möglich. Der Träger ist in der Organisation des Betriebs frei, ob er offene pädagogische Konzepte zulässt oder die Einrichtung in festen Gruppen organisiert.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und auch organisierte Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung brauchen ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept. Bei Erstellung des Konzepts können sich die Träger an der aktuellen Rahmenhygieneempfehlung orientieren.

Wir haben uns bewusst gegen weitere Einschränkungen über unser Hausrecht entschieden. Zum Schutz Ihrer Kinder und unserer Mitarbeitenden appellieren wir an Sie, sich im Krankheitsfall so verantwortungsbewusst zu verhalten, dass die Ansteckungsgefahr mit - egal welcher Infektion - möglichst gering gehalten wird. Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserem Rahmenhygieneplan:

Besteht eine Testnachweispflicht?

Aktuell besteht keine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung. Es wird die Eigenverantwortung der Beschäftigten, sowie der Familien der Kita-Kinder gestärkt.

Mein Kind hat Symptome – wann darf es wieder in die KiTA?

Kranke Kinder oder Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Symptomen wie zum Beispiel Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, soweit diese Symptome nicht auf chronische Erkrankungen oder eine Allergie zurückzuführen sind, bleiben zuhause!

Kinder oder Beschäftigte dürfen die Einrichtung wieder betreten, wenn sich ihr Allgemeinzustand gebessert hat und sie bis auf leichte Restsymptome (wie Schnupfen und gelegentlicher Husten ohne Fieber) mindestens 24 Stunden symptomfrei waren.

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses, z.B. auf SARS-CoV-2 oder andere Erreger, oder eines ärztlichen Attests ist nicht erforderlich.

Dem pädagogischen Personal der Kita obliegt die Entscheidung, ob der Allgemeinzustand des Kindes ein Betreten der Einrichtung erlaubt.

Ausführliche Informationen und FAQ´s finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales - Coronavirus - FAQs zur Kinderbetreuung.

Name Telefon Telefax Zimmer
Blanke, Doris
Sachbearbeiterin
09401/ 9601-23 09401/ 9601-19 15